Betriebliche Gesundheitsfürsorge

Betriebliche Gesundheitsfürsorge

Gesunde und leistungsfähige Belegschaft!Rolf Schäfer-Pieper (li.) behandelt einen Patienten im Infrarot-Tiefenwärmeanzug. Das Verfahren setzt auf die Lymph-Angeomotorik und reduziert den interzellulären Druck. Foto: Mario Zgoll

Physiotherapeut Rolf Schäfer-Pieper hält die Belegschaft gesund und leistungsfähig!

Fitte und motivierte Mitarbeiter als Trumpf!

Schwerwiegende gesundheitliche Probleme dulden keinen Aufschub. Es ist unmittelbar zu handeln, ein Arzt muss kurzfristig konsultiert werden. Doch nicht immer geht es so dramatisch zu; nicht immer lässt sich die Sache ausschließlich von einem Mediziner behandeln – bei dem mitunter nur sehr schwer kurzfristig ein Termin zu erhalten ist.

Dann schlägt die Stunde des Physiotherapeuten. Rolf Schäfer-Pieper zählt zu diesen Spezialisten – insbesondere im Hinblick auf den beruflichen Alltag. Seit einigen Monaten ist der Naumburger, der seine Praxis im Ortsteil Altenstädt betreibt, unter anderem im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsfürsorge aktiv. Der Ansatz ermöglicht es dem Arbeitgeber, seine Belegschaft gesundheitlich zu fördern und den entstehenden Aufwand steuerlich geltend zu machen. Mit einem Betrag von bis zu 500 Euro kann der Unternehmer seine(n) Mitarbeiter(in) pro Jahr steuerbegünstigt unterstützen. 

Wie sehen typische Situationen in dem Zusammenhang aus? Die Bandbreite ist groß. Sie schließt beispielsweise den Mechaniker ein, der in der Kfz-Werkstatt tätig ist. Auftragsgemäß tauscht er am Auto eines Kunden die Winter- gegen Sommerräder aus. Und schon ist es passiert: Er verdreht er sich unglücklich – und erleidet einen Hexenschuss.  

Körperhaltung vor dem Computer BildschirmVon der gewerblichen Aufgabe an den Schreibtisch. Mitarbeiter mit Büro-Jobs klagen häufig über Verspannungen im Nacken, die aus ihrer manchmal wenig vorteilhaften Körperhaltung vor dem Computer-Bildschirm resultieren. Auch lassen sich Funktionseinschränkungen der Halswirbelsäule beobachten.

 

Rasch und mobil

Will der Unternehmer in dem Kontext etwas für seine Arbeitskräfte tun, will er sie im Wettbewerb um die besten Köpfe noch stärker an sich binden, so nimmt er Kontakt mit Schäfer-Pieper auf. Beide Seiten legen eine Rahmenvereinbarung fest. Sie fixiert die möglichen Leistungen, die entweder routinemäßig präventiv oder bei Bedarf – im Hinblick auf Verletzungen bzw. Unfälle – abgerufen werden. „Gern stelle ich dem Gesprächspartner die notwendigen Unterlagen zur Verfügung, damit er zusammen mit seinem Steuerberater prüfen kann, welche Möglichkeiten jeweils bestehen und zu seinen Anforderungen passen“, erläutert der Chef des Instituts PhysioWell.

Benötigt der Mitarbeiter eine physiotherapeutische Behandlung, so lassen sich sämtliche Therapieformen berücksichtigen, die der Heilmittelkatalog der Krankenkassen enthält. Dazu zählt die Krankengymnastik ebenso wie die Nackenmassage, die Lymphdrainage und die Dorntherapie, aber auch Mobilisation, Stabilisation und Extension – sowie alle Massageformen.

Körperhaltung Schäfer-Piepers großes Plus hat, neben dem steuerlichen Aspekt, insbesondere mit dem Zeitfaktor zu tun. Im Gegensatz zu manchem Arzt, bei dem es sich hinziehen und gelegentlich Wochen dauern kann, bis der passende Termin steht, reagiert der Physiotherapeut deutlich schneller. Beide Seiten vereinbaren zeitnah einen Behandlungstermin. Der Naumburger kommt mit seinem mobilen Equipment in die Firma. Dort führt er das Anamnesegespräch durch – und beginnt unmittelbar danach (in einem separaten Raum) mit der Behandlung bzw. Therapie. „Alles, was ich vor Ort für meine Tätigkeit benötige, bringe ich mit“, so Schäfer-Pieper. Er gehört zu wenigen Profis seines Fachs in Nordhessen, die sich auf dieses noch weitgehend unbekannte Feld spezialisiert haben.

Prävention sinnvoll

Ausdrücklich betont der Erfahrene den Vorteil der präventiven Vorgehensweise. „Es muss nicht erst ein Schadensereignis vorliegen. Fast immer ist es für alle Seiten sinnvoller, vorbeugend aktiv zu werden“, erklärt er und verweist darauf, dass er über die Betriebliche Gesundheitsvorsorge hinaus jedwede Physiotherapie anbietet.

Dass es sich lohnt, die Möglichkeiten auszuschöpfen, liegt auf der Hand. Schließlich sind motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter der Trumpf jedes guten Unternehmens! (ralo)

Kontakt
Institut PhysioWell
Rolf Schäfer-Pieper
Jagdhaus-Straße 1
34311 Naumburg
Telefon 05625 - 9211544 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.physiowell-naumburg.de

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Rolf Schäfer-Pieper (li.) behandelt einen Patienten im Infrarot-Tiefenwärmeanzug. Das Verfahren setzt auf die Lymph-Angeomotorik und reduziert den interzellulären Druck. Foto: Mario Zgoll

 

Zusammenfassung


Begriff
betrieblichen GesundheitsfoerderungMit der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen die mit der Beschäftigung verbundenen gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen der Beschäftigten abgemildert und die Arbeitskraft erhalten werden. Teilweise werden auch das Arbeitsumfeld und die Lebenssituation einbezogen. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wesentlicher Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie schließt alle im Betrieb durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit ein.

Zur Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung gewährt das Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiung. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sind bis zu 500 EUR jährlich steuerfrei.

Zur sachlichen Eingrenzung der Steuerbefreiung wird Bezug auf die Vorschriften des Fünften Sozialgesetzbuchs genommen. Der Arbeitgeber soll seinen Beschäftigten Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen anbieten. Hierzu gehören z. B. Massagen, Rückenkonzepte, Förderung der psychosozialen Belastung und Stressbewältigung am Arbeitsplatz sowie Einschränkung des Suchtmittelkonsums (Raucherentwöhnung).


Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: § 3 Nr. 34 EStG regelt die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit.
Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit als Konsequenz der Steuerfreiheit ergibt sich aus § 1 Abs.
1 Satz 1 SvEV.

Kurzübersicht
Entgelt                                                                        LSt - SV  
Zertifizierte Maßnahmen bis zu 500 EUR jährlich - frei - frei
Nicht zertifizierte Maßnahmen oder höhere Beträge - pflichtig - pflichtig

PhysioWell - Naumburg Altenstädt

 

 

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Adresse

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